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Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen Schadengutachten sind häufig unentbehrlich bei der Durchsetzung der Schadenersatz-ansprüche. Nur bei sogenannten "Bagatellschäden" (bis 750,- €) besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen.
Ihr Unfall ist ein Fall für unsere Profis
Denn bei uns ist guter Rat nicht teuer. Fragen kostet Sie nichts.
Als Geschädigter zahlen Sie keinerlei Kosten. Denn per Gesetz steht Ihnen nach einem Kfz-Unfall mit Haftpflichtschaden die Erstattung sämtlicher Kosten zu, einschließlich der Kosten für einen
unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Wir beraten Sie gern - unabhängig von der Schadenhöhe.
Kooperation
Gern arbeiten wir mit der Werkstatt, der Versicherung und dem Anwalt ihres Vertrauens zusammen.