Kfz-Sachverständigen Büro Rieger
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Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen Schadengutachten sind häufig unentbehrlich bei der Durchsetzung der Schadenersatz-ansprüche. Nur bei sogenannten "Bagatellschäden" (bis 750,- €) besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen.

 

 

Ihr Unfall ist ein Fall für unsere Profis
Denn bei uns ist guter Rat nicht teuer. Fragen kostet Sie nichts.
Als Geschädigter zahlen Sie keinerlei Kosten. Denn per Gesetz steht Ihnen nach einem Kfz-Unfall mit Haftpflichtschaden die Erstattung sämtlicher Kosten zu, einschließlich der Kosten für einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Wir beraten Sie gern - unabhängig von der Schadenhöhe.

 

Unsere Leistungen

  • Kostenlose Beratungs-Hotline für eine unverbindliche Beratung. Wir sagen Ihnen, was Sie nach einem Unfall tun sollten.
  • Null Kosten für Geschädigte
    Direkte Abrechnung der Kosten für Kfz-Gutachten mit der regulierenden Versicherung. Keine Vorkasse bei unverschuldeten Unfällen.
  • Haftpflichtgutachten
    Wir dokumentieren Fahrzeugdaten und -zustand zur Sicherung Ihrer Ansprüche, ermitteln u. a. den Wiederbeschaffungs-, Zeit- bzw. Restwert und kalkulieren den Schaden sowie die Schadenshöhe. Dabei beachten wir auch die sog. Wertminderung, d. h. den Schadensersatz, den der Unfallverursacher für eine Minderung des möglichen Verkaufserlöses an Sie zahlen muss.
  • Kaskogutachten
    Wir überprüfen für Sie von Versicherungen erstellte Kaskogutachten oder vertreten Sie in einem Sachverständigenverfahren.
  • Vor-Ort-Service
    Ihr Fahrzeug besichtigen wir gern direkt bei Ihnen vor Ort, auf Wunsch aber auch in der Kfz-Werkstatt Ihres Vertrauens.

Kooperation
Gern arbeiten wir mit der Werkstatt, der Versicherung und dem Anwalt ihres Vertrauens zusammen.

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