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Bei einem selbst verschuldetem Unfall (Kaskoschaden)hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muss hier das Weisungsrecht gemäß § 7 AKB beachten. Bezweifelt jedoch der Versicherungsnehmer die Höhe des durch die Versicherung festgestellten Schadens, hat er die Möglichkeit mit Hilfe der Schadenfeststellung durch einen eigenen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB einzuleiten.
Kaskogutachten
Wir überprüfen für Sie von Versicherungen erstellte Kaskogutachten oder vertreten Sie in einem
Sachverständigenverfahren.